Satzung Verein

 

Satzung Verein „ S:U:E:D.“ e.V.

Soziales unter einem Dach

       1.Änderung Satzung am 10-09.2025

 

 

 

  • 1 Name, Sitz

 

(1)  Der Verein führt den Namen  : S.U.E.D. e.V.

       Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

(2)  Sitz des Vereins ist  38315 Schladen/Werla

 

(3)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des  

       Abschnitts „steuerbegünstigten Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

  • 2 Zweck

 

Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Insbesondere soll er den gehandicapten Mitmenschen , Menschen im Alter,Kinder und Jugendliche (Inclusuion) ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, um die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu sichern,Einsamkeit zu mildern und Notlagen zu überbrücken.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

 

- Die Beschaffung und Überlassung von mobilen Rampen /gleichwertigen Hilfsmitteln, um  

  den Rollstuhl – und Rollatorfahrern einen barrierefreien Zugang wie z.B. zu öffentlichen

  Einrichtungen  – Museen, Kindergärten, Schulen etc. – zu ermöglichen (Teilhabeförderung). 

  Die Zurverfügungstellung der Rampen an nicht gemeinnützige Körperschaften bzw. nicht

  juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist nur möglich, wenn sie ausschließlich zur

  Nutzung überlassen werden, im Übrigen jedoch im Eigentum des Vereins verbleiben.

- Ferner können Hilfsmittel für gehandicapte Menschen/ Menschen mit PG beschafft werden, soweit eine

  wirtschaftliche Bedürftigkeit i. S. d. Abgabenordnung vorliegt.
  Dazu können z.B. gehören : Greifzangen, Lesegeräte, „anti decubitus“ Sitzkissen, Sprach-

  software für sehbehinderte Menschen oder Zuschüsse für von der Krankenkasse zu be-

  schaffende Hilfsmittel (Eigenanteile), Lichtzeichengeber an Ampelanlagen für gehörlose

  Menschen, Therapiezuschüsse, welche nicht von der Krankenkasse bzw. nicht vollständig

  bezahlt werden (z.B. Delphintherapie für Autisten ), Kauf von Brailschreibgeräten,

  Brailtafeln für Hinweisschilder für sehbehinderte Menschen  usw.

 

  Zur Verwirklichung der o.g. Maßnahmen werden vom Verein Veranstaltungen im Landkreis  

  Wolfenbüttel zur Mittelbeschaffung durchgeführt.

 

Soziales wird im Rahmen von inclusivem Musikunterricht und regelmäßige Treffen der Senioren geschaffen – um Kontakte zu ermöglichen und Einsamkeiten zu vermeiden .

Es werden Beratungen in der Pflegebegleitung angeboten- um alle Möglichkeiten mit den Menschen mit PG anzusprechen.

Wohn-und Reperaturhilfen für Menschen in unzumutbaren Wohnlagen.

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  • 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

  • 4 Geschäftsjahr

 

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

  • 5 Mitgliedschaft

 

(1)  Mitglied des Vereins kann jede natürliche volljährige Person oder juristische Personen

       werden.

 

(2)  Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der

       Vorstand.

 

(3)  Die Mitgliedschaft endet

 

  1. a) mit dem Tod des Mitglieds

     

  1. b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist 

            gültig mit Eingang der Austrittserklärung und der schriftlichen Bestätigung durch

            den Vorstand!!

     

  1. c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der an-

            wesenden Mitglieder den Ausschluss – nach Anhörung des Betroffenen –  aus-

            sprechen. Die Gründe sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversamm-

            lung durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

  • 6 Beiträge

 

Es wird beschlossen einen Beitrag pro Mitglied zu erheben!!

 

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  • 7 Organe

 

Die Organe des Vereins sind

 

  1. a) der Vorstand

 

  1. b) die Mitgliederversammlung.

 

 

  • 8 Der Vorstand

 

(1)  Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und 

       dem Kassenwart

. Nur die beiden Vorsitzenden sind jeweils einzeln berechtigt, den

       Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

       Der Kassenwart mit einem Vorsitzenden gemeinsam!!

     ( geändert 10-09-2025 durch 1.           Und 2.Vorsitzenden

 

 

 

(2)  Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Wiederwahl ist zulässig. Die

       Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

 

 

  • 9 Die Mitgliederversammlung

 

(1)  Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Berufung des Vorstands, 

       die Entlastung des Vorstands, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Satzungsänderungen und

       Auflösung des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern.

 

(2)  Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen.

       Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies durch schriftlichen Antrag

       fordert. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens zwei Wochen nach Eingang des

       Antrages erfolgen.

 

(3)  Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich/elektronisch mit einer Frist von zwei

       Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

 

(4)  Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen 

       wurde.

 

(5)  Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für

       Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist eine

       Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig.

 

(6)  Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Schriftführer zu

       unterzeichnen ist.

 

 

 

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  • 10 Finanzen

 

(1)  Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zu-

       schüssen.

 

(2)  Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus

       Mitteln des Vereins.

 

Ausgenommen sind hier die Erstattungen für verauslagte Gelder der Mitglieder aus eigenen Mitteln - die durch Quittungen nachgewiesen werden und dem Vereinszweck dienen müssen!!

 

(3)  Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

 

  • 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an „Shakenkids“ in 21456 Reinbeck

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Beschlüsse über die Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 10.06.2025 beschlossen.

 

(mindestens 7 Original-Unterschriften)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über uns

sozialkompass-sued.de ist aus dem tiefen Wunsch heraus entstanden, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen und sie zu unterstützen. Mit einem Fokus auf Pflegegrad Beratung, Hilfe bei Anträgen und Zuschüssen sowie Barrierefreiheitsberatung, sind wir stolz darauf, eine umfassende Unterstützung unter einem Dach anzubieten. Unser Team ist engagiert und leidenschaftlich darin, anderen zu helfen, wo andere nur die Hand aufhalten. Wir glauben an die Bedeutung von sozialer Verantwortung und persönlicher Betreuung, und freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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