Satzung Verein
Satzung Verein „ S:U:E:D.“ e.V.
Soziales unter einem Dach
1.Änderung Satzung am 10-09.2025
- 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen : S.U.E.D. e.V.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Sitz des Vereins ist 38315 Schladen/Werla
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigten Zwecke“ der Abgabenordnung.
- 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Insbesondere soll er den gehandicapten Mitmenschen , Menschen im Alter,Kinder und Jugendliche (Inclusuion) ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, um die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu sichern,Einsamkeit zu mildern und Notlagen zu überbrücken.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Die Beschaffung und Überlassung von mobilen Rampen /gleichwertigen Hilfsmitteln, um
den Rollstuhl – und Rollatorfahrern einen barrierefreien Zugang wie z.B. zu öffentlichen
Einrichtungen – Museen, Kindergärten, Schulen etc. – zu ermöglichen (Teilhabeförderung).
Die Zurverfügungstellung der Rampen an nicht gemeinnützige Körperschaften bzw. nicht
juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist nur möglich, wenn sie ausschließlich zur
Nutzung überlassen werden, im Übrigen jedoch im Eigentum des Vereins verbleiben.
- Ferner können Hilfsmittel für gehandicapte Menschen/ Menschen mit PG beschafft werden, soweit eine
wirtschaftliche Bedürftigkeit i. S. d. Abgabenordnung vorliegt.
Dazu können z.B. gehören : Greifzangen, Lesegeräte, „anti decubitus“ Sitzkissen, Sprach-
software für sehbehinderte Menschen oder Zuschüsse für von der Krankenkasse zu be-
schaffende Hilfsmittel (Eigenanteile), Lichtzeichengeber an Ampelanlagen für gehörlose
Menschen, Therapiezuschüsse, welche nicht von der Krankenkasse bzw. nicht vollständig
bezahlt werden (z.B. Delphintherapie für Autisten ), Kauf von Brailschreibgeräten,
Brailtafeln für Hinweisschilder für sehbehinderte Menschen usw.
Zur Verwirklichung der o.g. Maßnahmen werden vom Verein Veranstaltungen im Landkreis
Wolfenbüttel zur Mittelbeschaffung durchgeführt.
Soziales wird im Rahmen von inclusivem Musikunterricht und regelmäßige Treffen der Senioren geschaffen – um Kontakte zu ermöglichen und Einsamkeiten zu vermeiden .
Es werden Beratungen in der Pflegebegleitung angeboten- um alle Möglichkeiten mit den Menschen mit PG anzusprechen.
Wohn-und Reperaturhilfen für Menschen in unzumutbaren Wohnlagen.
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- 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
- 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche volljährige Person oder juristische Personen
werden.
(2) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen; über den Aufnahmeantrag entscheidet der
Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet
- a) mit dem Tod des Mitglieds
- b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist
gültig mit Eingang der Austrittserklärung und der schriftlichen Bestätigung durch
den Vorstand!!
- c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der an-
wesenden Mitglieder den Ausschluss – nach Anhörung des Betroffenen – aus-
sprechen. Die Gründe sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversamm-
lung durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
- 6 Beiträge
Es wird beschlossen einen Beitrag pro Mitglied zu erheben!!
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- 7 Organe
Die Organe des Vereins sind
- a) der Vorstand
- b) die Mitgliederversammlung.
- 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und
dem Kassenwart
. Nur die beiden Vorsitzenden sind jeweils einzeln berechtigt, den
Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Der Kassenwart mit einem Vorsitzenden gemeinsam!!
( geändert 10-09-2025 durch 1. Und 2.Vorsitzenden
(2) Der Vorstand wird auf die Dauer von 4 Jahren berufen. Wiederwahl ist zulässig. Die
Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
- 9 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Berufung des Vorstands,
die Entlastung des Vorstands, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Satzungsänderungen und
Auflösung des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen.
Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies durch schriftlichen Antrag
fordert. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens zwei Wochen nach Eingang des
Antrages erfolgen.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich/elektronisch mit einer Frist von zwei
Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen
wurde.
(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist eine
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig.
(6) Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Schriftführer zu
unterzeichnen ist.
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- 10 Finanzen
(1) Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zu-
schüssen.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
Ausgenommen sind hier die Erstattungen für verauslagte Gelder der Mitglieder aus eigenen Mitteln - die durch Quittungen nachgewiesen werden und dem Vereinszweck dienen müssen!!
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an „Shakenkids“ in 21456 Reinbeck
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 10.06.2025 beschlossen.
(mindestens 7 Original-Unterschriften)
Über uns
sozialkompass-sued.de ist aus dem tiefen Wunsch heraus entstanden, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen und sie zu unterstützen. Mit einem Fokus auf Pflegegrad Beratung, Hilfe bei Anträgen und Zuschüssen sowie Barrierefreiheitsberatung, sind wir stolz darauf, eine umfassende Unterstützung unter einem Dach anzubieten. Unser Team ist engagiert und leidenschaftlich darin, anderen zu helfen, wo andere nur die Hand aufhalten. Wir glauben an die Bedeutung von sozialer Verantwortung und persönlicher Betreuung, und freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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